Donnerstag, 15. Oktober 2009

Darf der Chor das Sanctus singen?

Ich möchte meine Gedanken zum Sanctus vom letzten Monat noch ein wenig weiterspinnen und einen anderen Aspekt einbringen. Eine Schwierigkeit, mit der viele Chorleiter konfrontiert sind, ist die Ablehnung gesungener Messkompositionen durch den Zelebranten. Es sei eindeutig verboten, dem Volk das Sanctus gleichsam zu entreißen, und mitten im Hochgebet eine konzertante Einlage zu bieten. Dieser Meinung ungeachtet trifft man gleich in der Nachbarkirche auf einen Pfarrer, der gesungene Messen schätzt, und die Kirchenmusik entsprechend fördert.

Ich werde nun meine Ansichten zu diesem Thema darlegen. Leider ist es notwendig, dafür etwas weiter auszuholen, und zunächst das Problem mehrstimmiger Kirchenmusik an sich darzulegen.

Dieses heikle Thema wird auch von einem der unsäglichsten Machwerke einer Arbeitshilfe der Deutschen Bischofskonferenz aufgegriffen, der ich noch einen eigenen Beitrag widmen werde, nämlich der Arbeitshilfe 194 "Musik im Kirchenraum außerhalb der Liturgie" (Ich darf aber bereits hier auf einen sehr guten Kommentar von Dr. Michael Tunger hinweisen: LINK zum PDF-Dokument). In dieser "Arbeitshilfe" liest man auf Seite 9f. folgendes:
"Die Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils wollte die tätige Teilnahme der ganzen Gemeinde fördern, verlangte deshalb den rollengerechten Vollzug der liturgischen Feier und ermöglichte die Liturgie in den Volkssprachen. Die liturgische Praxis traditioneller mehrstimmiger Kirchenmusik scheint aber genau dies in Frage zu stellen: Der zuhörenden Gemeinde ist eine ganzheitlich-aktive Teilnahme nicht möglich; gegebenenfalls ist die liturgische Rollenverteilung nicht mehr ausgewogen. Zudem ist der Großteil der Gemeinde der lateinischen Sprache unkundig.

Wird die Liturgie von mehrstimmiger Kirchenmusik dominiert, besteht generell die Gefahr, dass professionelle Musiker, aber auch Amateure und Laienensembles den Gesang exklusiv an sich ziehen. Deswegen empfiehlt die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung: „Wenn die Kirchenmusik innerhalb eines Gottesdienstes aufgeführt wird, soll sie sich an dessen Eigenart anpassen. Dies verpflichtet nicht selten dazu, den Gebrauch von Werken einzuschränken, die aus einer Zeit stammen, in der die tätige Teilnahme der Gläubigen noch nicht als eine Quelle wahrhaft christlichen Geistes angesehen wurde.“ (Erklärung über „Konzerte in Kirchen“, Nr. 6; vgl. ähnlich bereits Nr. 53 der Instruktion über die Musik in der Heiligen Liturgie „Musicam sacram“ von 1967).

„Einschränkung“ traditioneller mehrstimmiger Kirchenmusik innerhalb der Liturgie darf freilich nicht mit deren völliger Verbannung verwechselt werden. Hier ist von Fall zu Fall ein sorgfältiges Abwägen vonnöten. Fest steht: Da solche Werke nicht selten kulturelle Schätze von hohem Rang sind, dürfen sie nicht in Vergessenheit geraten. Sollten sie innerhalb der Liturgie keine passende Verortung mehr finden, bieten sich außerhalb des Gottesdienstes viele ansprechende Möglichkeiten."
Bereits dieser knappe Auszug aus dem Dokument schreit nach einer ganzen Reihe von Anmerkungen. Ich werde sie jetzt nicht systematisch darstellen, sondern quasi nach dem Brainstorming-Prinzip kurz anreißen:
  1. Das Prinzip der tätigen Teilnahme (participatio actuosa) ist keine Forderung des II. Vaticanums, sondern wurde bereits vom heiligen Papst Pius X. eingefordert. Und zwar im Zusammenhang mit der Wiederherstellung des Gregorianischen Chorals (d. h. der Restitution des Chorals anhand der alten Handschriften im Gegensatz zur damals gültigen Editio Medicaea; ich werde mich diesem Thema auch noch einmal mit eigenen Beiträgen widmen) und dessen Ausbreitung und Förderung.

  2. Der folgende Satz ist reine Suggestion: Traditionelle Kirchenmusik stellt die tätige Teilnahme in Frage. So ist es doch? Nicht wahr??? Hier schreit der Modernismus einmal mehr nach Selbstbestätigung. Bis zur nachkonziliaren Verwüstung der Kirchenmusik, die zugegeben ihre Wurzeln bereits in gewissen Tendenzen der Liturgischen Bewegung hatte, störte sich an diesem Punkt offensichtlich kein Mensch. Und noch heute sieht man Leute mit Tränen in den Augen die Kirche verlassen, wenn eine große Orchestermesse die Liturgie aufblühen ließ. Wir finden hier die für die nachkonziliaren Reformen typische Verkürzung des Tätigkeitsbegriffes auf handgreifliches Tun. Man muss entweder singen, oder stehen oder knien oder einen Kreis um den Altar bilden, damit Liturgie er-leb-bar wird. Was für ein Unsinn! Auch beten, hören, schweigen, meditieren, staunen, freuen sind Tätigkeiten. Und sie sind für die Liturgie oft wesentlicher, als jeder äußere Aktionismus. Nicht umsonst hat die Kirche das Eremitentum und daraus erwachsend den Mönchsstand seit urchristlicher Zeit eine so hohe Wertschätzung entgegengebracht.

  3. Es folgt das, was einfach folgen musste. Das nachkonziliare Standardargument: Es versteht doch kein Mensch Latein! Natürlich. Stimmt doch vollkommen, oder? Der Spruch ist so schön, dass ich mir schon überlegt habe, ihn mit der Kalligraphiefeder zu zeichnen und im Goldrahmen zu verkaufen. Es müsste dafür einen riesigen Markt geben. Doch stimmt dieses Argument eigentlich?
    Natürlich nicht! Gerade beim Ordinarium ist das Lateinargument kein Ausdruck echter pastoraler Sorge, sondern ein auf den Arugmentierenden selbst zurückfallendes Armutszeugnis. Der Text des Ordinariums (Kyrie, Gloria, Credo, Sanctus, Agnus Dei) steht fest. Wortwörtlich und seit Jahrhunderten. Wer den Text in deutscher Sprache einmal bewusst gelesen und mehrere Male zum Beispiel zu Hause gebetet hat, wird seinen Inhalt nicht mehr vergessen, und auch den lateinischen Text problemlos nachvollziehen können. Es ist ja nachgerade absurd, dass man kein Latein mehr singen soll - aber dafür Taizégesänge auf Englisch, Französisch, Russisch, Hebräisch, Spanisch und: Latein!(?) einführt. Auch zu diesem Thema wird noch mehr zu sagen sein.

  4. Der Rest des oben zitieren Textes ist von einer Unverschämtheit und Verlogenheit, die man eigentlich gar nicht mehr kommentieren müsste. Traditionelle, mehrstimmige Kirchenmusik wird hier unter den Generalverdacht des Aliturgischem. Dabei verlangt gerade der würdig gefeierte Gottesdienst nicht nur ein hohes Maß an Zelebrationskultur, sondern auch an musikalischer Vorbereitung. Es ist unglaublich, dass man dem Mittelmaß, dem Dilletantismus und dem Experimentalismus im negativen Sinne des Wortes hier Tür und Tor öffnet und das Bemühen um hervorragende Liturgie pauschal kriminalisiert. Daher sind diese Aussagen ein klarer Widerspruch zur traditionellen Auffassung von Kirchenmusik. Pius X. schreibt in seinem Motu Proprio "Tra le sollecitudini", nachdem er sich ausführlich den Vorzügen des Gregorianischen Chorals gewidmet hat:
    "Die oben erwähnten Eigenschaften besitzt in hohem Grade auch die sogenannte klassische Polyphonie, besonders die der römischen Schule, die im 16.Jahrhundert durch Pierluigi Palestrina zu ihrer höchsten Vollendung geführt wurde und auch später noch Werke von hervorragendem liturgischem und musikalischem Wert hervorgebracht hat. Die klassische Polyphonie berührt sich nahe mit dem Gregorianischen Choral, diesem einzigartigen Vorbilde aller Kirchenmusik. Deshalb wurde sie für würdig befunden, zusammen mit dem Gregorianischen Choral bei den höchsten kirchlichen Feierlichkeiten, wie es die päpstlichen Gottesdienste sind, zur Verwendung zu gelangen. Daher soll auch sie in weitem Umfange beim Gottesdienst wieder eingeführt werden, besonders in den hervorragenden Basiliken, in den Kathedralen, in Seminarien und anderen kirchlichen Instituten, wo es an erforderlichen Kräften und Mitteln nicht mangelt."
    Auch die Instruktion über die Musik in der heiligen Liturgie, "Musicam Sacram", veröffentlicht von der römischen Ritenkongregation im Jahr 1967, hebt die qualitative Bedeutung der Kirchenmusik hervor:
    4. a) Darum kann nur jene Musik Musica sacra genannt werden, die für die Feier des göttlichen Kultes geschaffen und durch die Heiligkeit und Güte ihrer Formen ausgewiesen ist.

    b) Unter dem Begriff Musica sacra kommen hier in Betracht: Der Gregorianische Choral, die alte und neue Polyphonie in ihren verschiedenen Gattungen, Musica sacra, die für die Orgel und für andere erlaubte Instrumente geschaffen wurde, und der kirchliche Volksgesang, der liturgische wie der religiöse.
    Die Konzilskonsitution "Sacrosanctum Concilium" formuliert im 6. Kapitel:
    112. Die überlieferte Musik der Gesamtkirche stellt einen Reichtum von unschätzbarem Wert dar, ausgezeichnet unter allen übrigen künstlerischen Ausdrucksformen vor allem deshalb, weil sie als der mit dem Wort verbundene gottesdienstliche Gesang einen notwendigen und integrierenden Bestandteil der feierlichen Liturgie ausmacht. In der Tat haben sowohl die Heilige Schrift wie die heiligen Väter den gottesdienstlichen Gesängen hohes Lob gespendet; desgleichen die römischen Päpste, die in der neueren Zeit im Gefolge des heiligen Pius X. die dienende Aufgabe der Kirchenmusik im Gottesdienst mit größerer Eindringlichkeit herausgestellt haben. So wird denn die Kirchenmusik um so heiliger sein, je enger sie mit der liturgischen Handlung verbunden ist, sei es, daß sie das Gebet inniger zum Ausdruck bringt oder die Einmütigkeit fördert, sei es, daß sie die heiligen Riten mit größerer Feierlichkeit umgibt.

    Problematisch sind die diversen "Hintertüren" im gleichen Dokument, gut gemeinte Ausnahmeregelungen, die dem Mißbrauch und der Mißdeutung Einlaß gewähren und die für viele Konzilsdokument leider typisch sind. Als Beispiel sei nur der folgende Absatz zitiert:
    116. Die Kirche betrachtet den Gregorianischen Choral als den der römischen Liturgie eigenen Gesang; demgemäß soll er in ihren liturgischen Handlungen, wenn im übrigen die gleichen Voraussetzungen gegeben sind, den ersten Platz einnehmen. Andere Arten der Kirchenmusik, besonders die Mehrstimmigkeit, werden für die Feier der Liturgie keineswegs ausgeschlossen, wenn sie dem Geist der Liturgie im Sinne von Art. 30 entsprechen.
Wir sehen also, dass die Mehrstimmigkeit (d. h. die Polyphonie) in der nachkonziliaren Liturgie keinesfalls ausgeschlossen ist, sondern noch immer gemeinsam mit der Gregorianik gewissermaßen als Richtschnur zur qualitativen Einordnung liturgischer Musik gilt.

Wie ist es aber nun mit dem Sanctus, dass angeblich vom Volk gesungen werden muss, und daher ein beliebter Hebel ist, um traditionelle Messkompositionen aus der Liturgie in den Konzertbetrieb zu verbannen? In der Allgemeinen Einführung in das Meßbuch (AEM) heißt es:
"55. b) Sanctus-Ruf: Die gesamte Gemeinde vereint sich mit den himmlischen Mächten und singt oder spricht das Sanctus. Dieser Ruf ist Teil des eucharistischen Hochgebetes und wird von allen gemeinsam mit dem Priester vorgetragen."¹
In der - abgesehen von den Messen in der Ordentlichen Form in lateinischer Sprache - noch nicht rechtskräftigen "Grundordnung des Römischen Messbuchs" (GRM 2002) heißt es fast gleichlautend:
"79. b) Die Akklamation: Darin vereint sich die ganze Versammlung mit den himmlischen Mächten und singt das Sanctus. Diese Akklamation, die Teil des Eucharistischen Hochgebetes selbst ist, wird vom ganzen Volk zusammen mit dem Priester vorgetragen."
Im weiteren Verlauf des Dokuments wird diese Regelung noch mehrfach aufgegriffen:
"147. [...] Das Eucharistische Hochgebet verlangt von seinem Wesen her, dass es allein der Priester kraft seiner Weihe vorträgt. Das Volk aber vereinigt sich mit dem Priester im Glauben mit Schweigen sowie durch die Akklamationen, die im Laufe des Eucharistischen Hochgebetes festgelegt sind, nämlich die Antworten beim Dialog der Präfation, das Sanctus, [...]"
"216. Die Präfation wird vom Hauptzelebranten allein gesungen oder gesprochen, das Sanctus jedoch wird von allen Konzelebranten zusammen mit dem Volk und der Schola gesungen oder gesprochen."
Offenkundig ist die Sachlage also vollkommen klar: mehrstimmige Messkompositionen dürfen in der Messe erklingen. Allerdings nicht das Sanctus, da dieses der ganze Gemeinde zu singen aufgegeben ist. Interessanterweise ist diese Meinung nach dem Konzil bis in unsere Tage hinein die vorherrschende geworden, obwohl sie weder mit der Tradition vereinbar ist, noch irgendwie begründet wird oder sich logisch erschließt.

Joseph Kardinal Ratzinger sprach in einem Vortrag 1994 anlässlich der Verabschiedung seines Bruders Georg als Regensburger Domkapellmeister über die "Regensburger Tradition und die Liturgiereform". Er greift zunächst ein Zitat von Joseph Lengeling auf, dass sich übrigens nahtlos in eine gewisse akirchenmusikalische Strömung einfügt, die auch Rahner und Vorgrimler in ihrem teilweise bedenklichen, heute aber immer noch weit verbreitetem Konzilskompendium vertreten:
"Mein ehemaliger Münsteraner Kollege und Freund Emil Joseph Lengeling hat gesagt, wenn man das Sanctus als authentischen Part der Gottesdienst feiernden Gemeinde versteht, 'so ergeben sich daraus nicht nur zwingende Folgerungen für neue Vertonungen, sondern auch Exklusiven für die meisten gregorianischen und für alle polyphonen Vertonungen, da sie das Volk vom Gesang ausschließen und den Rufcharakter nicht beachten.'

Bei allem Respekt vor dem großen Liturgiker zeigt dieses Wort, dass auch Experten kräftig danebengreifen können. Misstrauen ist zunächst immer da angebracht, wo ein Großteil der lebendigen Geschichte auf den Müllhaufen abgetaner Missverständnisse geworfen werden muss. Das gilt umso mehr für die christliche Liturgie, die von der Kontinuität und der inneren Einheit der Geschichte des gläubigen Betens lebt."²
Im weiteren Verlauf des sehr klar formulierten und äußerst lesenswerten Artikel widerlegt Ratzinger die Aussagen Lengelings fundiert. Er postuliert sogar einen komplett anderen Ansatz, nachdem es der versammelten Gemeinde "gut tun" würde, vor dem Aufbruch in die Mitte des Mysteriums eine Weile im erfüllten Schweigen zu verharren. Ein Schweigen in Fülle, wohlgemerkt, kein schweigendes Abwarten. Gerade dieses Schweigen ist geeignet, die Gemeinde ganz und wirklich zu vereinen. Ratzinger formuliert weiter:
"Müssen wir nicht gerade dieses schweigende innere Mitbeten miteinander und mit den Engeln und Heiligen, den Lebenden und den Verstorbenen, mit Christus selbst wieder erlernen, damit die Kanonworte nicht zu verbrauchten Formeln werden, die wir dann vergeblich durch immer neue Wortmontagen abzulösen versuchen, in denne wie nur die Abswesenheit ds eigentlichen inneren Ereignisses der Liturgie, des Aufbruchs aus Menschenrede in die Berührung durch den Ewigen hinein zu verdecken suchen?"
Fazit: Es ist immer empfehlenswert, dass die ganze Gemeinde gemeinsam das Ordinarium, und damit auch das Sanctus singt. Für die Außerordentliche Form des Römischen Ritus (Missa Tridentina) ist die Sachlage etwas anders und ohnehin klar. Was die nachkonziliare Liturgiereform angeht, kann leider keine eindeutige Aussage gegeben werden, da die einschlägigen Dokumente zu diffus und einander widersprechend sind. In keinem Fall jedoch kann man von einem pauschalen Verbot mehrstimmiger Kirchenmusik zum Sanctus ausgehen, wie ich anhand der Konzilsdokumente und ihrem Vorläufer - so muss Pius X. mit "Tra le sollecitudini" wohl eindeutig bezeichnet werden - nachgewiesen habe. Dies bedingt sich auch durch die Tatsache, dass der Römische Ritus seit Benedikt XVI. zwei verschiedene Formen kennt, die sich an einem so entscheidenden Punkt nicht diametral widersprechen können. Es sei denn, man wollte eine "Hermeneutik des Bruches" postulieren.

Wenn der Kirchenchor also beim nächsten Mal wieder eine Messe singt und auch das Sanctus übernimmt, ist das gut katholische Tradition, die wir nach Herzenslust und ohne Gewissensbisse genießen und innerlich feiern dürfen:


Wer wollte ernsthaft behaupten, dass ein solch wunderbares Stück klassischer Vokalpolyphonie die Seelen nicht zum Lobgesang mit den Engeln und himmlischen Heerscharen erheben könnte?

_____
¹) Allgemeine Einführung ins Meßbuch (AEM),
ONLINE, sowie: Grundordnung des Römischen Meßbuchs, Editio typica tertia 2002 (Vorabpublikation), ONLINE
²) Joseph Ratzinger, Gesammelte Schriften Bd. 11, S. 564

Alle Dokumente des II. Vaticanums sind auf der Homepage des Heiligen Stuhles einsehbar:
LINK

11 Kommentare:

  1. Das Lateinschwein ist genial!!! *schenkelklopf*

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  2. Wunderbarer erhellender Artikel.
    Mittlerweile greift ein andere Unsitte um sich:
    Das Halleluja als akustische Rahmung des Evangeliums, also vor und nach der Lesung!

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  3. Eine Anmerkung zu den Bestimmungen der AEM bzw. IGMR zum Sanctus:

    Wie verbindlich sind diese Anordnungen? Wenn dieser Teil des Ordinariums nur von der ganzen Gemeinde gesungen werden darf, wie es die Texte suggerieren, dann müßte man genauso darauf bestehen, daß tatsächlich nur das "Sanctus" gesungen werden darf - und keine Heilig-Lieder gleichwelcher Provenienz, von Schubert über Haydn und GL 257,3 bis zu Frau K. St.-S.

    Aber spätestens dann, wenn das Gottesvolk mangels textlich vollgültiger Alternativen nur noch "gregorianische" oder dem nachempfundene Sanctus- bzw. Heilig-Gesänge singen dürfte, würde der Ruf nach dem mehrstimmigen Kirchenchor nicht lange auf sich warten lassen, der endlich wieder "was Gescheites" singen soll.

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  4. Darüber streitet die Bischofskonferenz ja derzeit offenbar mit der Gottesdienstkongregation. Das würde schonmal im Artikel über das neue Gotteslob erwähnt: http://caecilia-notizen.blogspot.com/2009/09/gregorianik-im-gotteslob.html

    Offenbar ist Rom nicht mehr willens, alles bedenkenlos durchzunicken.

    Aber vielleicht kann der Autor dieses Artikel ja etwas dazu sagen?

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  5. Aha! Man kann hier keine Links einstellen. Bitte per Hand eingeben. Sorry!

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  6. Ein hervorragender Artikel, der mich einige Argumente an die Hand gibt, die mir oft gefehlt haben. Insgesamt ist dieser Blog ausgesprochen lesenswert. Bitte weiter so!!!

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  7. Obwohl ich kein großer Freund von Orchestermessen bin, übertreibt die sogenannte Arbeitshilfe hier aber gewaltig. Daß allerdings die AEM auch so deutlich ist, habe ich anscheinend wohl verdrängt. Mir war eher das Credo als von allen gesungen in Erinnerung geblieben.

    Aber eine große Bitte an alle Gemeindemitglieder: Setzt Euch nicht hin, wenn der Chor singt! Es ist und bleibt dennoch der Gesang der Gemeinde, dem man auch gut stehend (oder kniend) lauschen kann!

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  8. @ Stanislaus:

    Das ist eine äußerst wichtige Anmerkung!
    Allerdings muss man hier eher den Klerus ansprechen. Wenn der erstmal sitzt (und dabei noch eine einladende Handbewegung macht), dann sitzt die Gemeinde eben auch...

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  9. Ein sehr guter Bericht!

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  10. @ Anonym: Damit kämpfe ich auch schon seit geraumer Zeit. Allerdings habe ich es vor zwei Wochen in Neuss erlebt, daß Priester und Ministranten stehengeblieben sind, während sich das Bildungsbürgertum hingesetzt hat.

    Mündige Laien halt ...

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  11. Wichtiger,ob man das Sanctus einstimmig von der Gemeinde, oder mehrstimmig vom Chor singen lässt, ist meiner Meinung nach, das würdevolle Hinführen des Priesters durch das Hochgebet hin zum Sanctus. Hier liegt die Wurzel vieler Unstimmigkeiten. Hat der Priester würdevoll, kulturell gebildet, theologisch bewußt, mit Kraft des Amtes und der ihm eigenen Autorität zum Sanctus hingeführt, ist es völlig unerheblich, in welcher Ebene "Participatio actuosa" statt findet, ob hörend oder singend. Eine Forderung hätte ich dennoch: Weg vom Einheitsallerlei! Jede würdevolle feierliche Messe braucht Aha-Erlebnisse. Warum also nicht in einer Orchester-Messe ein gregorianisches, von der Schola gut vorbereitetes Choralsanctus singen, so dass die Gemeinde mitsingen kann und spürt, dass da jemand sich Gedanken gemacht hat. Setzt allerdings voraus, dass die Gemeinde die Instruktionen über die Musik in der Liturgie akzeptiert. Und die sind dem Volk völlig egal. Das heißt anders herum, wir diskutieren über etwas, was den "gewöhnlichen Kirchgänger" sowiso nicht interessiert.

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